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   BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81   

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https://dejure.org/1981,1048
BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81 (https://dejure.org/1981,1048)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1981 - V ZB 2/81 (https://dejure.org/1981,1048)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1981 - V ZB 2/81 (https://dejure.org/1981,1048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Eintragung einer Dienstbarkeit beim Grundbuchamt - Verlegung und Betrieb einer unterirdischen Gasrohrleitung - Notwendigkeit einer ergänzenden Erklärung hinsichtlich des genauen Verlaufs der Leitung und der entsprechenden Bauverbotszone - Beigefügte Skizze als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1781
  • MDR 1981, 834
  • DNotZ 1982, 228 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74

    Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags

    Auszug aus BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81
    Der Senat (BGHZ aaO) hat auch schon für die Rechtslage vor Erlaß des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung beurkundungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Februar 1980 (BGBl 1, 157) betont, daß in der Bewilligung auf die Skizze Bezug genommen werden müsse, und dies in anderem Zusammenhang für den Fall der Beurkundung wiederholt (BGHZ 74, 346).
  • BGH, 17.01.1969 - V ZR 162/65

    Notweg zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des rückwärtigen Gartens -

    Auszug aus BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81
    Ist die Ausübungsstelle Inhalt der Belastung, muß sie in der Bewilligung eindeutig bezeichnet werden, bleibt dagegen die Festlegung der Ausübungsstelle der tatsächlichen Ausübung überlassen, ist dieses Eintragungserfordernis nicht gegeben (vgl. BGH Urteil vom 17. Januar 1969, V ZR 162/65 = NJW 1969, 502, 503; KG NJW 1973, 1128 ff m.w.N.; BGB-RGRK 12. Aufl. § 1023 Rdn. 1).
  • BGH, 09.05.1972 - V ZB 19/71

    Bezugnahme in Eintragungsbewilligungen

    Auszug aus BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81
    Das kann in der Form geschehen, daß auf die beigefügte Flurkarte und die darauf erfolgte Einzeichnung Bezug genommen wird (vgl. auch BGHZ 59, 11 ff [BGH 09.05.1972 - V ZB 19/71]).
  • BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51

    Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht

    Auszug aus BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81
    Das Oberlandesgericht hält für entscheidungserheblich (und insoweit ist der Senat für die Zulässigkeitfrage an die Auffassung des Oberlandesgerichts gebunden; BGHZ 7, 339, 341; ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts vgl. RGZ 136, 402, 405), ob bei der hier gegebenen Leitungsdienstbarkeit mit Bauverbotszone die Ausübungsstelle der Dienstbarkeit zwingend zum rechtsgeschäftlichen Inhalt der Belastung gehöre und demgemäß in der Bewilligungserklärung in grundbuchmäßiger Form eindeutig bezeichnet werden müsse.
  • KG, 06.10.1972 - 1 W 1232/72
    Auszug aus BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81
    Ist die Ausübungsstelle Inhalt der Belastung, muß sie in der Bewilligung eindeutig bezeichnet werden, bleibt dagegen die Festlegung der Ausübungsstelle der tatsächlichen Ausübung überlassen, ist dieses Eintragungserfordernis nicht gegeben (vgl. BGH Urteil vom 17. Januar 1969, V ZR 162/65 = NJW 1969, 502, 503; KG NJW 1973, 1128 ff m.w.N.; BGB-RGRK 12. Aufl. § 1023 Rdn. 1).
  • RG, 04.06.1932 - V B 6/32

    1. Zur Auslegung von § 79 Abs. 2 GBO. 2. Ist zur Überführung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 06.03.1981 - V ZB 2/81
    Das Oberlandesgericht hält für entscheidungserheblich (und insoweit ist der Senat für die Zulässigkeitfrage an die Auffassung des Oberlandesgerichts gebunden; BGHZ 7, 339, 341; ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts vgl. RGZ 136, 402, 405), ob bei der hier gegebenen Leitungsdienstbarkeit mit Bauverbotszone die Ausübungsstelle der Dienstbarkeit zwingend zum rechtsgeschäftlichen Inhalt der Belastung gehöre und demgemäß in der Bewilligungserklärung in grundbuchmäßiger Form eindeutig bezeichnet werden müsse.
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15

    Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung

    Die Bezugnahme auf die Eintragung in einem Plan wäre überflüssig, wenn der Verlauf der Wegetrasse der tatsächlichen Ausübung auf dem Grundstück überlassen bleiben sollte (vgl. Senat, Beschluss vom 6. März 1981 - V ZB 2/81, NJW 1981, 1781, 1782; Beschluss vom 16. Februar 2012 - V ZB 204/11, juris Rn. 15).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Die Rechtsbeschwerde weist vielmehr zu Recht darauf hin, dass nach der Eintragungsbewilligung dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an der Teilfläche des Grundstücks zustehen sollte, auf die sich die Ausübungsbefugnis aus der Dienstbarkeit beschränkt (zur Festlegung der Ausübungsstelle durch die Eintragungsbewilligung: Senat, Urteil vom 6. März 1981 - V ZR 2/81, NJW 1981, 1781).
  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 8/83

    Umfang und Ausübung eines Leitungsrechts

    Die Bestimmung der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit, die zur Anlegung einer unterirdischen Leitung auf dem Grundstück (oder Flurstück) berechtigt, kann auch dann der tatsächlichen Ausübung überlassen werden, wenn als weiterer Inhalt der Dienstbarkeit ein Bauverbot für eine im Ausmaß festgelegte Schutzzone der Leitung vereinbart ist (Ergänzung zum Senatsbeschluß vom 6. März 1981, V ZB 2/81, LM BGB § 1023 Nr. 4 = NJW 1981, 1781).

    Demgemäß hält das Oberlandesgericht - auf dessen rechtliche Beurteilung es bei der Zulässigkeitsprüfung der Vorlage allein ankommt (BGHZ 7, 339, 341; Senatsbeschluß vom 6. März 1981, V ZB 2/81, LM BGB § 1023 Nr. 4 = NJW 1981, 1781) - für entscheidungserheblich, ob auf die Kennzeichnung des Leitungsweges auch dann noch verzichtet werden könne, wenn die Verlegung zwar noch vor der Entscheidung über den Eintragungsantrag, aber erst nach Erteilung der Eintragungsbewilligung erfolgt sei.

    Es steht dann grundsätzlich im Belieben der Beteiligten, ob sie die Bestimmung des Ausübungsorts rechtsgeschäftlich zum Inhalt der Dienstbarkeit machen oder der tatsächlichen Ausübung überlassen (Senatsbeschluß vom 6. März 1981, V ZB 2/81, LM BGB § 1023 Nr. 4 = NJW 1981, 1781).

    Ist die Ausübungsstelle rechtsgeschäftlicher Inhalt der Belastung, muß sie in der Eintragungsbewilligung eindeutig bezeichnet sein; soll hingegen die tatsächliche Ausübung maßgeblich sein, so besteht dieses Eintragungserfordernis nicht (Senatsbeschluß vom 6. März 1981 aaO).

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